Bauen Sie auf unsere Erfahrung

Seit Jahren gehören wir zu einer der führenden Kanzleien im Rhein-Erftkreis, die sich mit Bau- und Architektenrecht befassen. Wenn es um Urheberschutz des Architekten, um Honoraransprüche nach der HOAI, um Werklohnforderungen und deren Absicherung, um Rechnungsprüfungen, um Mängel, um Baugenehmigungen, um Erschließungsrecht oder um sonstige baurechtliche Materien geht, können wir eine kompetente Vertretung und Beratung gewährleisten.

Renommierte Bauunternehmen und baurechtliche Dienstleister gehören zu unseren Mandanten.

Sie können uns auch hier beim Wort nehmen. Die Erstberatung ist kostenlos. Hören sie sich unsere Lösungen und Vorschläge zu Ihrem Problem an.

Was wir für Sie tun

  • Vertretung und Beratung von Bauunternehmen, Architekten, Ingenieuren und Bauherren in außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen
  • Gestaltung von Bauaufträgen und Werkverträgen sowie Lieferungsverträgen
  • Gestaltung von ARGE-Verträgen
  • Beratung und Vertretung im öffentlichen Baurecht, Ausschreibungsverfahren, Durchsetzung von Ansprüchen auf und in Ausschreibungsverfahren
  • Gestaltung und Beratung in arbeitsvertraglichen Angelegenheiten
  • Grundstücksrecht, insbesondere Bildung von Eigentümergemeinschaften, Auflösung von Eigentümergemeinschaften, Bauherrensicherungshypotheken, Immobilienfinanzierungen

Sie sind daran interessiert, von der Kanzlei Rechtsanwälte Müller-Stein vertreten zu werden? Dann schauen Sie sich bitte folgende Dokumente mit weiteren Informationen an: