Mit uns bleiben Sie immer in der Spur

Haftpflichtversicherer und Rechtsschutzversicherer tummeln sich zunehmend in den letzten Jahren im Bereich der Unfallregulierung ohne Anwälte.

Wussten Sie, dass der Haftpflichtversicherer die Kosten Ihrer anwaltlichen Vertretung zuzüglich des Unfallschadens zu regulieren hat?

Es gibt also keinen Grund auf eine anwaltliche Vertretung zu verzichten, zumal wir für Sie die gesamte Abwicklung übernehmen können. Wird gegen Sie auch noch ermittelt, schlagen Sie auch noch zwei Fliegen mit einer Klappe, wenn wir auch das übernehmen.

Was wir für Sie tun

  • Abwicklung von Ansprüchen auf Schadensersatz und Schmerzensgeld bei Verkehrsunfällen
  • Abwehr solcher Ansprüche

Sie sind daran interessiert, von der Kanzlei Rechtsanwälte Müller-Stein vertreten zu werden? Dann schauen Sie sich bitte folgende Dokumente mit weiteren Informationen an: