Leistungen für Privatpersonen
Ob am Arbeitsplatz, bei Finanzierungen, im Erbfall, bei Scheidungen oder in Grundstücksangelegenheiten, die Rechtsanwälte Andreas Müller-Stein, Anja Steffens-Wächter und Renate Hecker lösen die rechtlichen Probleme ihrer Klienten und setzen ihre Rechte durch.
Wir vertreten die Interessen unserer Klienten sachgerecht, mit Nachdruck und Kompetenz. Ein enger persönlicher Kontakt zu ihnen, individuelle Betreuung und hohe Qualität – das ist die Philosophie der drei Anwälte in Bergheim, die sich in jedem Detail wiederfinden soll.
Umfassend und zeitnah kümmern sich die Anwälte zudem um private Anliegen in allen Rechtsfragen. „Wir bewahren Werte“, sagt Andreas Müller-Stein.
Die Mandanten sollen sich fachlich und menschlich gut beraten fühlen.
Arbeitsrecht: Kündigungsschutz? Betriebsratsanhörung? Zustimmung des Personalrates? Zeugnis? Lohn? Abmahnung? Massenentlassung? Urlaub? Urlaubsabgeltung? – Das sind häufig gestellte Fragen im privaten wie auch öffentlichen Arbeitsrecht.
Bankrecht: Seit der Liberalisierung des Finanzmarktes ist das Angebot an Bankprodukten unüberschaubar geworden. Es geht nicht nur um Giro- und Sparkonten, Kredite und Wertpapiere, sondern auch um Fonds, Beteiligungen, Bedingungen, Finanzierungsmodelle und vieles mehr.
Erbrecht: Wir leisten für Sie die Beratung in Nachlassangelegenheiten, die Testamentsgestaltung, die Testamentsvollstreckung und die Vertretung in Erbauseinandersetzungen.
Familienrecht: Das Familienrecht ist ständigen Veränderungen unterworfen. Nicht nur die regelmäßige Anpassung der sog. Düsseldorfer Tabelle, sondern auch Änderungen der Rechtsprechung und im Gesetzgebungsverfahren sind häufig und bedürfen einer Spezialisierung.
Mietrecht: Ärger mit dem Mieter? Ärger mit dem Vermieter? Neue Verträge? Nebenkostenabrechnung? Räumung? Mietkauf? Wenn Sie sich eine dieser Fragen bereits gestellt haben, können wir Ihnen weiterhelfen.
Verkehrsunfallrecht: Mit uns bleiben Sie immer in der Spur. Haftpflichtversicherer und Rechtsschutzversicherer tummeln sich zunehmend in den letzten Jahren im Bereich der Unfallregulierung ohne Anwälte.
Zwangsverwaltung: Die Zwangsverwaltung hat sich neben der Zwangsversteigerung in den letzten Jahren zunehmend als sinnvolle und erfolgreiche Maßnahme der Vollstreckung in das unbewegliche Vermögen etabliert.
Sie sind daran interessiert, von der Kanzlei Rechtsanwälte Müller-Stein vertreten zu werden? Dann schauen Sie sich bitte folgende Dokumente mit weiteren Informationen an: